Wie wird die Ausbildung durchgeführt ?
Entsprechend den Richtlinien der Berufsgenossenschaft gliedert sich die Ausbildung in
  • einen theoretischen Teil
    Der theoretische Teil der Ausbildung kann im Unternehmen des Auftraggebers oder in angemietetn Räumlichkeiten stattfinden. Er beinhaltet die Vermittlung von Wissen hinsichtlich der einschlägigen Sicherheitsbestimmungen, der Unfallverhütungsvorschriften und Betriebsanleitungen auch unter Verwendung von geeigneten Videofilmen. Berücksichtigt werden können auch spezielle innerbetriebliche Regelungen. Anhand von individuellen Unterrichtsmaterialien (z.B. Broschüre "Sicherheitshinweise für den Betrieb von Erdbaumaschinen") erfolgt die Vertiefung des Ausbildungsstoffes.

  • einen praktischen Teil
    Die praktische Ausbildung kann im Unternehmen des Auftraggebers mit dessen Technik erfolgen. Besteht diese Möglichkeit nicht, können Geräte zur praktischen Ausbildung an einem Ort nach Wahl des Ausbilders zur Verfügung gestellt werden. Es erfolgt die Ausbildung im Umgang mit der jeweiligen Technik (Gabelstapler, Radlader, Raupenbagger etc.) anhand von praktischen Übungen.

  • und die Prüfung.
    Das Bestehen der Prüfung zum Abschluss der Ausbildung ist die Grundlage für die Ausstellung des "Fahrausweises für Gabelstapler bzw. Erdbaumaschinen". Basis sind die Richtlinien der Berufsgenossenschaft.

BLESSEFlurförderzeug- und Erdbaumaschinenausbildung